Zusammen mit anderen Rechtshilfe und Antirepressionsgruppen hat die Rote Hilfe Frankfurt/Main gegen die Aufenthaltsverbote für hunderte Menschen in Frankfurt protestiert. Hintergrund sind die Stadtverbote der Polizei Frankfurt gegen die TeilnehmerInnen der Blockupy Aktionstage. Den Inhalt und einen Scan (unser Bild) des Schreibens gibt es beim Ficko Magazin aus Mainz. In der Pressemitteilung aus Frankfurt heisst es unter anderem:
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen aus Frankfurt und dem gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die angeblich auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt „polizeilich in Erscheinung getreten“ seien. Darunter fallen genauso Festnahmen als auch verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Strafanzeige.
Dem Sinn gemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche „Gefährder“ der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Stadt ausgeschlossen werden müssten.
Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen.
Auf ihrer Homepage stellt die Ortsgruppe einen Leitfaden zur Verfügung, um Betroffenen die Chance zu geben gegen diese Maßnahme Widerspruch einzulegen.
Update vom 16. Mai:
Laut Medienberichten hat die Polizei die Aufenthaltsverbote zurück genommen.
Im folgenden dokumentieren wir in Auszügen ein Flugblatt der Beschuldigten und solidarischen Unterstützer_innen:
Anfang Februar 2011 wurde in der Schaufelder Straße 2 ein seit Jahren leerstehendes Haus aus Solidarität mit der Räumung der Liebig 14 besetzt. Um 5 Uhr morgens räumte die Polizei mit einem Großaufgebot das Haus. Es wurden 16 Leute in Gewahrsam genommen, zur Waterloo-Wache gebracht und trotz Widerspruch erkennungsdienstlich behandelt.
Eine Woche später erhielt eine der Festgenommenen ein Schreiben, dass der Strafantrag fallen gelassen wurde. Dann passierte über ein Jahr gar nichts.
Seit Anfang März haben nun 14 der Festgenommenen Strafbefehle zugeschickt bekommen. Ihnen wird vorgeworfen, „zusammen mit anderen gesondert verfolgten Mittätern sowie weiteren unbekannt gebliebenen Personen auf Grund eines gemeinsamen Tatplans widerrechtlich in das Gebäude eingedrungen zu sein, nachdem unbekannt gebliebene Personen zuvor beide Eingangstüren sowie die Tür von der Straße zum Hof aufgebrochen hatten.“ Die Höhe der Strafbefehle liegt zwischen 200 und 800 Euro.
Die Beschuldigten akzeptieren die Strafbefehle nicht. Ein Großteil hat Einspruch eingelegt und die ersten vier Personen haben postwendend Prozesstermine erhalten.
Prozesstermine im Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1)
Montag, 23.04. um 10:30 Uhr in Saal 3112 (Neubau) und um 13:30 Uhr in Saal 2170 (Altbau)
Donnerstag, 26.04. um 10:30 Uhr in Saal 3014 (Neubau)
Keine Aussage+++ nicht hingehen+++ Bescheid sagen+++ Gedächtnisprotokoll schreiben++ keine Spekulationen
Während des europaweiten Aktionstags gegen Kapitalismus wurden in Frankfurt am Main laut Polizei bis zu 465 Personen festgenommen. Gestern hat die Polizei laut eigenen Angaben eine 25 köpfige „Sonderkommission“ wegen der Antikapitalistischen Proteste gegründet, und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen versuchtem Totschlag gegen unbekannt eingeleitet. (mehr…)
Wir dokumentieren im folgenden die Pressemitteilung des Solikomitee 1. Mai, die nach dem Prozess am 26. März 2012 versendet wurde. Hintergrundinformationen zu dem Fall gibt es in diesem Artikel.
Verfahren bei Prozess nach 1.Mai-Aktion wurde eingestellt. Kriminalisierungsversuch von antikapitalistischer Aktion konnte nicht aufrechterhalten werden. Solidaritätskundgebung in der Innenstadt.
Am 1. Mai 2011 beteiligten sich etwa 300 Menschen am antikapitalistischen Block auf dem Sternmarsch der IG Metall vom Stadtteil Linden zum Klagesmarkt zog. Am Ihme-Zentrum begrüßten Aktivist_innen den vorbeiziehenden Block mit einem Transparent („Kampf dem Kapitalismus“) und Rauchkerzen. Die Polizei eskalierte die Situation und nahm Menschen am Rande der Demonstration im Ihmezentrum fest. Ein Festgenommener wurde heute vor dem Amtsgericht angeklagt. Er soll „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ in Form einer „Körperverletzung“ begangen haben. Das Solidaritätskomittee kritisiert, dass es zu einer Eröffnung des Verfahrens kam. „Dies wäre bereits nach einer objektiven Prüfung der Aktenlage hinfällig gewesen.“ so Nicole Steinke, Pressesprecherin des Solidaritätskomitees. Hier wird die politische Dimension des Prozesses deutlich. (mehr…)
Das Solikomitee 1. Mai veröffentlicht einen Redebeitrag zu einem aktuellen Repressionsfall in Hannover:
Kontakt zum Solikomitee bekommt ihr per Mail an solikomitee [-at-] gmx-topmail.de
Die Rote Hilfe Hannover hat ein Sonderkonto für Spenden eingerichtet:
Rote Hilfe e.V.
Konto-Nr.: 0010808858
BLZ: 76010085
Postbank Nürnberg Verwendungszweck: maihannover
Mehr Informationen im entsprechenden Flugblatt: (mehr…)
Im folgenden dokumentieren wir eine Pressemitteilung der Roten Hilfe Ortsgruppe Dresden (vom 17.03.12):
Am 15.03.2012 kam es in Finsterwalde zu drei Hausdurchsuchungen. Die Personen werden beschuldigt, am 13.04.2009 in Dresden einen Brandanschlag auf den Bundeswehrfuhrpark begangen zu haben oder zumindest im Vorfeld an der Vorbereitung tätig geworden zu sein. Es handelt sich um ein Geschwisterpaar, welches in der linksradikalen Szene aktiv ist. Zwar nicht ebenfalls beschuldigt, aber dennoch betroffen von diesen repressiven Maßnahmen, sind deren Eltern, da aufgrund polizeilicher Einschätzungen eine enge familiere Bindung besteht. (mehr…)
Folgende Meldung ist auf der Internetseite lawblog.de erschienen:
Das Landgericht Karlsruhe bricht eine Lanze für die Meinungsfreiheit: Der Slogan “ACAB” (All cops are bastards) ist nach Auffassung des Gerichts nicht strafbar. Das Landgericht sprach einen Fußballfan frei, der im Stadion ein Transparent mit der Buchstabenfolge hochgehalten hatte.
Angezeigt hatte den Mann der Polizei-Einsatzleiter beim Fußballspiel. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt. Schon das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht bestätigt dieses Urteil jetzt mit klaren Worten.
Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei. Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf “alle Polizisten”. Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Insofern ist ACAB mit dem – ebenfalls straflosen – Spruch “Soldaten sind Mörder” vergleichbar. Vielmehr, so das Landgericht Karlsruhe, komme eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Polizisten gemeint sind.
Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass es ihm (auch) darum ging, die Polizisten im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Revision einlegen.
Zwei Audiobeiträge von „Wieviel sind hinter Gittern,die wir draußen brauchen! Politische Gefangene – Sendung zu Repression und Widerstand “ vom Februar 2012 auf radioflora.de:
Ein Interview mit zwei AugenzeugInnen, die den Angriff der Polizei auf die TeilnehmerInnen einer antifaschistischen Demo am 14. Januar in Magedeburg beobachteten. Siehe dazu auch die Pressemeldung der Roten Hilfe Magdeburg u.a.
Ein Zeitzeuge berichte über den Mord an Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 durch den Polizisten Karl-Heinz Kurras.
Erster Teil des Vortrags von Udo Vetter (lawblog.de) auf dem 23. Chaos Communication Congress: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt. Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
Beim Kongress 28c3 des Chaos Computer Club referierte Anne Roth unter dem Thema „Sachsen dreht frei – On- und Offline-Überwachung: Weil sie es können“ über die Repression gegen Antifas in Sachsen.
Die Meldungen aus Sachsen in diesem Jahr wirkten für alle, die nicht dort wohnen, ein bisschen, als kämen sie von einem sehr weit entfernten Stern. In regelmäßigen Abständen werden Dinge bekannt, die jeweils einzeln früher zum Rücktritt von Ministern geführt hätten. Funkzellenabfrage, §129-Verfahren, die Durchsuchung eines Pfarrers, Aberkennung der Immunität eines Fraktionsvorsitzenden wegen Rädelführerschaft: umfassende Kriminalisierung von Protesten gegen Nazis, und zwar weit bis in die „Mitte der Gesellschaft“. Offline-Überwachung und -Drangsalierung sind in Sachsen Alltag. Der Talk gibt einen Überblick über den Stand der Dinge und warnt davor, sich (außerhalb Sachsens) gemütlich schaudernd zurückzulehnen. Denn: Wenn Sachsen damit durchkommt, setzt das Maßstäbe für andere Bundesländer.
Mehr auf der Homepage des Kongresses.
Einen Mitschnitt der Veranstaltung gibt es bei youtube: