Wie aus der beigefügten Presseerklärung des Rechtsanwalts Heinz-Jürgen Schneider zu entnehmen ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Prozess gegen das lebensbedrohlich an Leukämie erkrankte ehemalige Mitglied der RAF Christa Eckes sechs Monate Beugehaft verhängt und ihr noch ins Krankenhaus die Ladung zum Haftantritt im Justizvollzugskrankenhaus (JVKH) Hohenasperg zugestellt. Christa wurde während einer laufenden Chemoinfusion verhört. Sie verweigerte konsequent die Aussage.
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Archiv der Kategorie 'Bundesvorstand'
Gestern hat Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams auf einer Pressekonferenz erklärt, dass die Staatsanwaltschaft endgültig darauf verzichten werde, weiter auf eine Hinrichtung des seit 30 Jahren inhaftierten Menschenrechtsaktivisten Mumia Abu-Jamal zu drängen. Bereits viermal hatten US-Bundesgerichte festgestellt, dass das Todesurteil auf Rechtsbrüchen im ursprünglichen Verfahren von 1982 basiere.
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Vor zwei Tagen hat das Berliner Verwaltungsgericht das polizeilich verhängte Verbot der für den 26. November 2011 angemeldeten Demonstration unter dem Motto „PKK-Verbot aufheben – Demokratie stärken“ bestätigt. Begründung: Diese von der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland(YEK-KOM) organisierte bundesweite Großdemonstration finde einen Tag vor dem 33. Jahrestag der Gründung der ArbeiterInnenpartei Kurdistans (PKK) statt. Deshalb seien dabei massenhaft Verstöße gegen das Vereinsgesetz – in diesem Falle eben gegen das seit genau 18 Jahren in der BRD bestehende PKK-Verbot – zu erwarten.
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Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Preungesheim verweigert der 77-jährigen Untersuchungsgefangenen Sonja Suder die Lektüre von Zeitungen, darunter ein Abonnement der Süddeutschen Zeitung (SZ). Die skandalöse Begründung lautet, das Zeitungsabonnement werde von der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. finanziert. Diese wiederum werde im Verfassungsschutzbericht des Landes Hessen als „linksextremistisch“ bezeichnet. Auch die frei im Zeitschriftenhandel erhältliche Rote-Hilfe-Zeitung (RHZ) wurde der Gefangenen mit derselben Begründung verweigert.
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Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen das Urteil und ruft zu Solidarität auf!
Am Dienstag, den 8. November 2011, verkündete das Bundesstrafgericht der Schweiz in Bellinzona das Urteil gegen eine seit vielen Jahren aktive Kommunistin. Vom 28. bis 30. Oktober 2011 wurde Andrea St. bereits der Prozess gemacht, den die Aktivistin offensiv politisch führte. Begründet wurden die Ermittlungen und die nun folgende Verurteilung mit einer angeblichen Beteiligung an mehrenen Anschlägen, die in den letzten Jahren in der Schweiz unter dem politischen Label „Für eine revolutionäre Perspektive“ durchgeführt worden waren.
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Bereits am vergangenen Dienstag, den 27. September 2011, hatte das Oberlandesgericht (OLG) einen linken Aktivisten aus der Türkei zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Dem 56-jährigen Faruk wird vorgeworfen, als Führungsmitglied der marxistisch-leninistischen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aus dem Exil heraus führend bei einzelnen Aktionen der Organisation in der Türkei beteiligt gewesen zu sein.
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Am 16.09.2011 fuhren mehr als 30 MenschenrechtlerInnen und PolitikerInnen aus der Schweiz, El Salvador, Deutschland, der Türkei und Kurdistan in Richtung jenes Sammelgrabs, in dem Ronahi (Andrea Wolf) und ca. 40 weitere, 1998 vom türkischen Militär gefolterte und ermordete Guerillas liegen.
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Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen drei linke Aktivisten am 5. Mai 2011 bestätigt und damit die Revision der Verteidigung verworfen. Die entsprechenden Schreiben gingen den Dreien offenbar in den letzten Tagen zu. Axel, Florian und Oliver wurden im Oktober 2009 vom Berliner Kammergericht zu 3 bzw. 3 ½ Jahren verteilt, weil sie versucht haben sollen, Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu stecken; außerdem sollen sie Mitglieder der Stadtguerilla „militante gruppe“ (mg) gewesen sein.
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Die Rote Hilfe ruft zu Solidarität auf!
Am gestrigen Prozesstag gegen Verena Becker in Stuttgart wurden sechs Monate Beugehaft und eine Geldstrafe gegen Siegfried Haag verhängt. Auch der ebenfalls geladene Roland Mayer wurde mit Beugehaft und Geldstrafe belegt. Beide hatten die Aussagen als Zeugen konsequent verweigert, bekamen nach Prüfung durch das Gericht jedoch kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO („Gefahr der Selbstbelastung“) zugestanden. Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland setzte aber die Vollstreckung bis zur Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) aus, da beide Betroffene Beschwerde eingelegt hatten.
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Die Rote Hilfe ruft zu Solidarität auf und unterstützt die betroffenen AktivistInnen
Bei den vielfältigen linken Aktivitäten gegen den als Europas größten Naziaufmarsch angesehenen Umzug neofaschistischer Gruppen in Dresden am letzten Samstag kam es zu mehreren brutalen Angriffen auf antifaschistische AktivistInnen.
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