Erste (Antirepressions)Hilfe
Wer eine Verhaftung oder Hausdurchsuchung erlebt hat oder auch „nur“ eine Vorladung bekommen hat, kann sich hier schon einmal vorab Informieren was jetzt am wichtigsten zu tun ist. Unsere Infos sollen euch einen überblick geben, ersetzt aber weder die anwaltliche Beratung noch eine persönliches Gespräch mit Soli- oder Antirepressionsgruppen!
Für den Fall das Du als LinkeR wegen politischer Aktionen mit der Repressionsorganen in Berührung kommst, empfehlen wir dir dich mit uns in Kontakt zu setzen. Wie ihr die Rote Hilfe erreicht, erfahrt ihr hier.

Was tun, wenn’s brennt?
Mit Festnahmen bei Demonstrationen und anderen Aktionen, mit Beschlagnahme von Flugblättern, Zeitungen usw., mit Hausdurchsuchungen, Strafbefehlen und Prozessen muss heute jede/r rechnen, der/die aktiv politisch tätig ist, gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpft, egal ob als AntifaschistIn, AKW-GegnerIn, AntimilitaristIn, KommunistIn oder AnarchistIn.
Mit immer neuen Gesetzen wird selbst das Wenige, was der kapitalistische Staat an Meinungsfreiheit, Organisationsfreiheit und Demonstrationsrecht gewährt, ständig eingeschränkt.
Die staatliche Repression nimmt noch lange nicht deswegen ab, weil die Linke immer schwächer wird – im Gegenteil, weil die staatlichen Stellen mit wenig organisierter Gegenwehr rechnen (müssen), können sie sich Kriminalisierungsversuche erlauben, die in Zeiten starker Massenbewegungen nicht durchsetzbar wären. Ihre Einschüchterungsversuche und Kriminalisierungsstrategien verfangen grundsätzlich nur in dem Maße, wie es uns nicht gelingt, unsere Vereinzelung aufzuheben und uns gemeinschaftlich zu organisieren.
Broschüre der Roten Hilfe runterladen
Die Rote Hilfe Bremen stellt auf ihrer Homepage die Broschüre in verschiedenen Sprachen zum Download bereit:
Arabic, English, Francais, Italiano, ελληνικός, Polski, Russian, Español, Türkçe
Demotipps
Fight for your right!
Auf Demonstrationen nimmt es die Polizei mit ihren Pflichten genauso wie mit den Rechten der Demonstrierenden nicht so genau. (…)
Die Polizei profitiert hierbei allgemein von der Unwissenheit der Betroffenen, die häufig nicht über die Pflichten der Polizei und ihre eigenen Rechte Bescheid wissen. Um Euch über eben diese aufzuklären und um Euch die wichtigsten Gesetzestexte an die Hand zu geben, hat die Rote Hilfe Göttingen diese Publikation verfasst. Möge sie dabei helfen, Euch Ärger zu ersparen.
Fahnen, Symbole, Parolen und das PKK-Verbot
Bei Demonstrationen an denen Kurdinnen und Kurden mit ihren Freund_innen teilnehmen, stehen immer wieder Debatten zwischen den VeranstalterInnenn und der Polizei hinsichtlich der behördlichen Auflagen auf der Agenda. Die stetig wiederkehrenden Fragen nach der Zulassung bzw. Zulässigkeit des Zeigens bestimmter Fahnen und Symbolen sowie das Rufen von Parolen sorgen seit Existenz des Betätigungsverbots der PKK im Jahre 1993 wahlweise für Unverständnis, Verunsicherung oder Enttäuschung und Wut.
Aussageverweigerung
Jede fortschrittliche politische Bewegung, die gegen die herrschenden Zustände kämpft, wird über kurz oder lang mit den Repressionsorganen des Staates konfrontiert werden. Die kapitalistische Profitwirtschaft und die zwangsläufig daraus resultierenden Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse werden mit allen Mitteln verteidigt. Seit einigen Jahren nehmen wir – die Rote Hilfe – zur Kenntnis, dass viele Menschen schon bei der Polizei Aussagen machen, sei es weil sie ihre „Unschuld“ beweisen wollen, sei es weil sie eingeschüchtert sind usw. Auch bei der Staatsanwaltschaft wird geredet, vor Gerichten Zeugenaussagen gemacht… Offensichtlich existiert kein Bewusstsein mehr darüber, was mit diesem Plaudern angerichtet wird.
- Jingle der Roten Hilfe Erfurt:
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Du wurdest verhaftet …
Nach einer Verhaftung sind viele verständlicherweise empört, schockiert oder haben Angst vor dem was da noch folgt. Wir empfehlen euch einen kühlen Kopf zu behalten denn in den allermeisten Fällen habt ihr das schlimmste – nämlich die Freiheitsentziehung – schon hinter euch. Vielen Verhaftungen folgt Monate später ein „Einstellungsbescheid“. Das heist das die Staatsanwaltschaft entscheidet nicht weiter gegen dich vorzugehen. Manchmal kommt Monate später auch eine Vorladung, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid. Wichtig ist: den weiteren Verlauf kannst du ersteinmal nach einer Verhaftung nicht direkt beeinflussen. Die Polizei übergibt die Akten der Staatsanwaltschaft, diese Entscheidet nach Aktenlage über das weitere Vorgehen. Bis dahin hast du viel Zeit dich zu Informieren was auf dich zukommt und dich dann darauf einzustellen.
Bei dir wurde etwas beschlagnahmt …
Oft passiert es auf dem Weg zur Demo, das du in eine Vorkontrolle gerätst bei der du durchsucht wirst. Wenn die Polizei bei dir etwas findet, was sie für strafbar hält, wird sie dir diesen Gegenstand abnehmen.
Du hast eine Vorladung erhalten …
Es kann passieren das du (oft erst Monate nach einer Aktion) eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder Polizei erhältst. Diese können dich als (vermeintliche) ZeugIn einer Straftat vorladen oder weil sie dich einer Straftat Beschuldigen wollen.
Der Äußerungsbogen mit Beiblatt für Beschuldigte
Nach einer Aktion oder Demo kommt es vor, dass ihr Post von der Polizei bekommt. Während es sich „früher“ meist um polizeiliche Vorladungen zur „Befragung als Beschuldigte“ handelte, gibt es nun eine neue Variante.
Seit Herbst 2007, verschickt die Polizei in Hannover aber auch anderswo häufiger einen „Äußerungsbogen Beschuldigte(r)“. Statt also zu einer persönlichen Vernehmung vorgeladen zu werden, sollt ihr euch schriftlich äußern. Es gilt wie immer: Keine Aussagen machen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl bekommen habe?
Immer öfter flattern nach Aktionen/Demonstrationen Strafbefehle in’s Haus – oft auch ohne vorhergegangene Verhaftung. Dies ist eine relativ neue Möglichkeit der Staatsanwaltschaften einen kurzen Prozess ohne Beweisaufnahme und Richterspruch mit dir zu machen. Zu Beginn gleich das wichtigste: lege sofort formlos Widerspruch gegen den Strafbefehl ein, denn sonst akzeptierst du ohne weitere Prüfung deine Verurteilung per Strafbefehl.
Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten …
Bußgelder sind keine Strafen im eigentlichen Sinne, von Falschparken bis Vermummung gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten dich einfach mit einem mehr oder minder großen Geldbetrag den du zu zahlen hast nerven. Hier droht kein Knast (ausser du bezahlst nicht).
Du suchst einE AnwältIn …
Zuersteinmal kannst du dir zusammen mit Rechtshilfegruppen und GenossInnen überlegen, ab wann es wirklich einen Rechtsbeistand benötigt da damit auch Kosten verbunden sind! Beispielsweise ist es nicht ratsam sofort nach einer Festnahme sich einEn AnwältIn zunehmen, denn viele Verfahren werden auch schon eingestellt befor irgend etwas weiteres passiert. Und in dieser Zeit kann auch einE AnwältIn nichts weiter unternehmen. Wenn Ihr einEn RechtsanwältIn nehmen wollt, fragt mal rum und nehmt nicht einfach den Scheidungs- oder Familienanwalt eurer Eltern. Politische Strafverfahren laufen oft ganz schön anders ab als „normale“ / „gewöhnliche“ Verfahren.
Hausdurchsuchung
Hausdurchsuchungen gehören leider oft zum Standardreportoire der Verfolgungsbehörden. Besonders gemein ist natürlich das Eindringen in deine Privatssphäre, das Durchstöbern auch der intimsten Unterlagen und die Beschlagnahme von persönlichen und wichtigen Dingen wie Computern, Tagebüchern und Adressbüchern.
- Dave Corner: Hausdurchsuchung, Razzia (Text und Downloadmöglichkeit bei der Antifa Freiburg)
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Erster Teil des Vortrags von Udo Vetter (lawblog.de) auf dem 23. Chaos Communication Congress: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
Alle Teile des Vortrags als Playlist bei youtube.
Unterstützungsantrag
Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg.
(Aus §2 der Satzung der Roten Hilfe e.V.)
Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks, wegen Widerstand gegen polizeiliche übergriffe oder wegen Unterstützung der Zusammenlegungsforderung für politische Gefangene ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.
Unterstützungsantrag stellen | Häufig gestellte Fragen zu Unterstützungsanträgen
Anquatschversuche
Es kann passieren, dass dich PolizistInnen oder auch MitarbeiterInnen des Innenministeriums bzw. des Verfassungsschutzes (VS) anquatschen und mit dir „zusammen“arbeiten möchten. Diese miese Schnüffelei gegen deine FreundInnen und GenossInnen solltest du sofort im Keim ersticken und solche Anbandelungsversuche sofort abbrechen.
Stichwort Beugehaft
Alle kennen das Recht des Angeklagten, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten (§55 StPO). Alle kennen die Parole »Anna und Arthur halten’s Maul!«, die zur Nicht-Kooperation mit Polizei und Gericht aufruft. Was aber, wenn als ZeugIn kein Recht auf Aussageverweigerung besteht?
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DNA Entnahme
Stell dir vor, du erhältst vom Gericht eine Aufforderung zur Abgabe einer Speichelprobe für eine DNA-Analyse und du gehst nicht hin. Du hörst einige Zeit nichts von ihnen und eines Morgens steht die Polizei vor deiner Haustür und will dich zur Abnahme einer Speichelprobe mitnehmen.
Seit 1997 dürfen die das: die molekulargenetische Untersuchung ist als Beweismittel im Strafprozess zulässig. Seit 1998 (»DNA-Identitätsfeststellungsgesetz«) darf der Staat die so erhobenen »genetischen Fingerabdrücke « auch suchbar speichern, die entsprechende BKA-Datei (DAD) enthält inzwischen (2007) deutlich über eine Million Datensätze.
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Wie schreibe ich Gefangenen?
[…] In unserem Kampf gegen die herrschenden Verhältnisse dürfen wir gerade diejenigen, die aufgrund ihrer politischen Tätigkeiten und Überzeugungen hinter Gittern sitzen nicht vergessen und damit alleine lassen. Dabei kann es für uns keine Rolle spielen ob sie im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs “schuldig” oder “unschuldig” sind. Sie sind ein Teil von uns, sie sind unsere Genossinnen und Genossen und brauchen unsere Solidarität. Getroffen werden einige – gemeint sind wir alle!