Mit Genugtuung hat der Bundesvorstand der Roten Hilfe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, die Einstufung der ‚militanten gruppe‘ als „terroristische Vereinigung“ aufzuheben und die Haftbefehle gegen die drei immer noch Inhaftierten im MG-Verfahren außer Vollzug zu setzen. Florian, Oliver und Axel können nach 4 Monaten Untersuchungshaft endlich wieder das Gefängnis (gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 30000 Euro) verlassen.
Der BGH hatte kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) den Unterschied zwischen „kriminellen“ und „terroristischen“ Taten auf unzulässige Weise verwischt habe. Damit ist der absurden Konstruktion der Bundesanwaltschaft der Boden entzogen, die bereits im Anzünden geparkter Fahrzeuge eine „erhebliche Staatsgefährdung“ sieht, die mit dem Terrorparagraphen 129a zu ahnden sei.
(mehr…)