„Ein DNA-Identifizierungsmuster von ihnen liegt nicht vor“. Mit diesem Satz leitete die Polizeidirektion Hannover ihr Schreiben zur „freiwilligen Entnahme von Körperzellen“ vom 21.06.2006 an eine Antifaschistin ein.
Vorausgegangen war im Dezember 2005 eine antifaschistische SchülerInnen-Demonstration in Garbsen, bei der es zu Auseinandersetzungen mit provozierenden Faschisten kam. Gleichzeitig eröffnete die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren wegen „Landfriedensbruch“ gegen drei AntifaschistInnen. Die Verhandlungen sind für Anfang November 2006 angesetzt.
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Archiv für Oktober 2006
OLG Hamburg bestätigt Gerichtskostenfreiheit für das DRK nach NS-Gesetz.
Die Rote Hilfe fordert die Aufhebung der Privilegierung aufgrund der Nazi-Gesetzgebung.
Nachdem das Deutsche Rote Kreuz (DRK) seit über einem Jahr unter dem Deckmantel des Markenschutzes massiv antilinke Politik betreibt und mit Hilfe von denkbar abstrusen Argumenten seitens des Hamburger Landgerichts das Zeichen der Demo-SanitäterInnen hat verbieten lassen, beruft sich die Organisation nun stolz auf ihre braune Vergangenheit. In seinem Urteil vom 13. Oktober 2006 gesteht das Oberlandesgericht Hamburg dem DRK Gerichtskostenfreiheit aufgrund eines NS-Gleichschaltungsgesetzes von 1937 zu.
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Am 29. September 2006 verurteilte das Stuttgarter Landgericht den Betreiber des Punk-Mailorders „NixGut“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 40 Euro. Gegenstand des sich seit über einem Jahr hinziehenden Prozesses war der Vertrieb von Artikeln mit durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuzen, die trotz der eindeutigen Positionierung gegen Nazis von den Richtern als verfassungswidrig nach § 86 (Verbot der Verbreitung von „Propagandamitteln“ neonazistischer Organisationen) betrachtet werden. Durch die umfangreichen Beschlagnahmungen von T-Shirts, Buttons und Aufnähern mit Antifa-Symbolen und das Verbot des weiteren Verkaufs soll der auf Punk-Artikel spezialisierte Vertrieb gezielt seiner Existenzgrundlage beraubt werden. Indem das Gericht hier ein Exempel statuiert, sollen Gleichgesinnte von aktivem Engagement gegen Nazis abgeschreckt werden.
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